Ob du bei der Altersvorsorge Lücken hast oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Bei der 1. Säule (AHV) sind die Anzahl der Beitragsjahre und die Höhe der Löhne wichtig.
Damit du keine Lücken hast, brauchst du 44 Beitragsjahre und für eine Maximalrente ein durchschnittliches Einkommen in der Höhe von 88'200 (Stand 2024).
Möchtest du prüfen, ob deine AHV-Beiträge richtig und nahtlos abgerechnet wurden? Dann kannst du bei jeder Ausgleichskasse oder auf der Internetseite ahv-iv.ch einen Auszug deines individuellen Kontos (IK) bestellen.
Das Wichtigste zum IK findest du unter 1.01.d (ahv-iv.ch). Das IK ist die Grundlage für die Rentenberechnungen. Wenn du mit deinem Auszug nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb von 30 Tagen nach der Zustellung eine Berichtigung verlangen. Es ist gut, den Auszug alle vier bis fünf Jahre zu bestellen und zu kontrollieren.
Je näher die Pensionierung kommt, desto wichtiger ist eine Rentenvorausberechnung. Du kannst eine Berechnung für verschiedene Szenarien beantragen. So bekommst du eine Entscheidungshilfe, ob du dir eine Frühpensionierung oder Teilpensionierung leisten kannst oder willst. Ehepaare müssen gleichzeitig einen Antrag auf Vorausberechnung einreichen. Die Dienstleistung ist grundsätzlich kostenlos. Sie kostet nur etwas, wenn die Person unter 40 Jahre alt ist oder in den letzten fünf Jahren schon mehrere Vorausberechnungen verlangt hat.
Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung im Referenzalter Kinder in Erstausbildung unter 25 Jahren hat, bekommt für die Jugendlichen eine zusätzliche Rente. Bei der Frühpensionierung gibt es diesen Anspruch nicht.
Weitere Informationen findest du unter: Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV (admin.ch)
Per 1.1.2024 sind die Neuerungen der AVH-Revision 2021 in Kraft getreten. Lese mehr dazu unter 31.d (ahv-iv.ch)
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
- Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961-1969)
- Flexiblerer Rentenbezug in der AH
- Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer
Per 3. März 2024 wurde die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» angenommen. Per 2026 wird darum neu eine 13. AHV-Rente ausbezahlt.
Bei der 2. Säule (BVG) sind die Eintrittsschwelle und die Höhe der Löhne wichtig. Die Eintrittsschwelle liegt bei 22'050 Franken im Jahr 2024. Es ist wichtig, dass du ausreichend versichert bist. Teilzeitarbeit und zu niedrige Jahreseinkommen sind die Hauptgründe für eine ungenügende Versicherung in der 2. Säule.
Wichtige Informationen zur 2. Säule findest du hier Grundlagen & Gesetze (admin.ch) und im Reglement deiner Pensionskasse.
Die Situation in der zweiten Säule kann verbessert werden:
- wenn deine Pensionskasse den Koordinationsabzug bei einem Teilzeitpensum anpasst. Der Koordinationsabzug berücksichtigt den Teil des Einkommens, der bereits in der 1. Säule versichert ist.
- wenn du mehrere kleine Teilzeitpensen bei einer Pensionskasse zusammenführen kannst. Wenn das nicht möglich ist, kannst du deine Teilzeitarbeit bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern lassen. Das geht, wenn du die Eintrittsschwelle überschreiten kannst. Mehr dazu findest du unter: Auftrag - Stiftung Auffangeinrichtung BVG (aeis.ch)
- Bei vielen Pensionskassen kannst du freiwillig über höhere Lohnabzüge mehr einzahlen und so die Leistungen verbessern.
- Eine weitere Möglichkeit, die Leistungen zu verbessern sind Einkäufe in die Pensionskasse. Dabei ist wichtig, vorher die finanzielle Lage der Pensionskasse zu prüfen. Besondere Aufmerksamkeit verdient der Deckungsgrad. Dieser sollte 100% oder höher sein, damit du nicht zur Sanierung der Pensionskasse beitragen musst. Grundsätzlich lohnt sich ein Einkauf je höher das Einkommen ist und je schneller das Geld wieder bezogen wird. Dass ist oft im letzten Drittel der Erwerbsphase der Fall.
Und noch zwei Hinweise:
Wechselst du die Stelle, musst du die bisherige Pensionskasse informieren, wohin das Geld überwiesen werden soll. Das ist wichtig, denn die Höhe deines gesamten Guthabens bestimmt die Höhe deiner Altersleistungen. Wenn du keine Meldung machst, werden BVG-Guthaben spätestens zwei Jahre nach dem Stellenwechsel an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen.Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG sind bei vielen Konten die Adressen unbekannt. Kannst du dein BVG-Guthaben nahtlos nachverfolgen? Oder könnte es sein, dass du bei der Auffangeinrichtung Geld liegen hast? Melde dich bei der Sammelstiftung unter Kontaktlose Konten - Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Bei der 3. Säule gibt es zwei Arten von Sparen:
- steuerabzugsfähiges Sparen (3a)
- nicht steuerabzugsfähiger Vermögensaufbau (3b)
Säule 3a:
Angestellte Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können bis zu 7'056 pro Jahr (Stand 2024) einzahlen.
Selbständige Personen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können 20% ihres Erwerbseinkommens, jedoch maximal 35'280 pro Jahr (Stand 2024) einzahlen.
Wenn du wenig Geld hast, beachte folgendes:
- Lasse dich nicht entmutigen, wenn du nicht die höchsten Beiträge zahlen kannst. Auch kleine, monatliche Beträge sparen Steuern und summieren sich und je jünger du startest, umso besser.
- Suche ein Produkt, bei dem du frei bist, wie viel du pro Monat einzahlst. So kannst du flexibel auf veränderte Lebensumstände wie zum Beispiel die Familiengründung reagieren. Trenne das Säule-3a-Sparen von Risikoversicherungen. Eine kombinierte Lösung kann teuer werden, wenn du deine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kannst.
- Wenn du nur sparst, verlierst du auf Dauer Geld. Das passiert, wenn die Inflation höher ist als die Sparzinsen. Mit einem Fondssparplan machst du langfristig oft mehr Gewinn. Für das Risiko gilt: Je kürzer der Zeitraum bis du das Geld brauchst, desto weniger Risiko solltest du eingehen.
- Damit du das Geld aus der Säule 3a in mehreren Tranchen beziehen und damit Steuern sparen kannst, musst du dein Geld auf mehrere Konten aufteilen. Wie viele Konten du haben darfst, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Deine Bank oder dein Steueramt kann dir dazu sicher Auskunft geben. Mehr wie fünf Konten sind nicht sinnvoll, da sie bis zur Pensionierung im Referenzalter (65) aufgelöst werden müssen. Arbeitest du nach der Pensionierung weiter, können die Guthaben bis spätestens zum 70. Altersjahr bezogen werden.
3b: Alternativ zum steuerbegünstigten Säule-3a-Sparen gibt es weitere Möglichkeiten Vermögen aufzubauen. Dazu gehören:
- Wohneigentum
- reale Werte wie Gold, Silber, Schmuck, Bilder und andere Wertgegenstände
- Aktien, Obligationen, Fondsparpläne
- etc.
Hinweis: Diese Liste ist weder vollständig noch kann sie deine individuelle Situation berücksichtigen. Sie zeigt lediglich wichtige Punkte auf.