Steuern gehören fix in jedes Budget, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Dafür müssen Sie natürlich wissen, wie hoch die Steuern ausfallen werden. Die Krux bei der Sache ist, dass die Steuererklärung erst im Folgejahr ausgefüllt werden kann. Erst dann ist definitiv klar, wie hoch die Einnahmen und Abzüge usw. im Vorjahr waren. Darum erhalten Sie auch von der Steuerbehörde vorerst eine provisorische Rechnung, die sich auf die Daten aus dem Vorjahr abstützt. Falls bei Ihnen alles seit Jahren in etwa gleich ist, ist das gar kein Problem. Die Beträge von Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern werden immer etwa gleich hoch sein.
Treten Sie jedoch nach einer Ausbildung, Auslandaufenthalt oder einem sonstigen Arbeitsunterbruch wieder ins Arbeitsleben ein oder reduzieren oder erhöhen Sie ihr Pensum, verdienen Sie plötzlich mehr oder weniger, sind Sie selbständig und haben Jahr für Jahr hohe Schwankungen, so empfiehlt es sich bereits im Vorjahr zum Steuerjahr eine Überschlagsrechnung zu machen.
Praxistipp:
Oft täuscht die erste Steuerrechnung nach der Ausbildung. Sie kann meistens noch gut mit dem 13. Monatslohn bezahlt werden, weil Ausbildungen Mitte Jahr zu Ende gehen. So werden lediglich 5 bis 6 Monate mit vollem Einkommen versteuert werden müssen. Erst im Folgejahr werden der Berechnung 12 Monatseinkommen inkl. 13. Monatslohn zu Grunde liegen. Die gute Nachricht ist, dass viele Kantone einfache und hilfreiche Steuerrechner im Internet aufgeschaltet haben. Die Berechnung wird zwar nicht auf den Franken genau stimmen, aber sie gibt die Richtung vor in die es geht. So können die monatlichen Rückstellungen oder Überweisungen von Anfang an laufend gemacht werden.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist es ein Ammenmärchen, dass sich die Steuern mit dem 13. Monatslohn bezahlen lassen. Die Erfahrung aus den Budgetberatungen zeigen, dass es auch psychologisch wohltunender ist, wenn der 13. Monatslohn für Unvorhergesehenes, Sparen, Ferien, Geschenke oder anders genutzt werden kann als dass er vollständig für Steuern verwendet werden muss.
Empfehlung:
Ein heikler Übergang ist, wenn auf Grund der Änderung beim Aufenthaltsstatus die Quellenbesteuerung wegfällt und neu regulär besteuert wird. Darauf sind Betroffene oft nicht vorbereitet und haben weder einen Dauerauftrag eingerichtet noch Rückstellungen für die Steuern getätigt. Wenn dann die Steuerrechnung kommt, ist das Geld bereits für anderes verwendet worden. Auch hier kann sich eine Budgetberatung lohnen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Hinweis: