Wenn junge Erwachsene eine Lehre oder ein Studium beginnen, gibt es oft Diskussionen mit den Eltern über Geld. Es geht darum, wer welche Kosten übernehmen soll oder muss. Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen schaffen Klarheit und geben Anregungen, welche Punkte besprochen werden sollten.
Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung finanziell zu unterstützen – auch nach dem 18. Geburtstag. Entscheidend ist, dass das Kind die Ausbildung ernsthaft verfolgt. Prüfungswiederholungen oder ein einmaliger Studienwechsel sind kein Problem. Bricht das Kind die Ausbildung jedoch dauerhaft ab oder wechselt mehrfach ohne triftigen Grund, endet die Unterhaltspflicht.
Die Ausbildung muss zu den Fähigkeiten und Interessen des Kindes passen, darf die Eltern aber finanziell nicht überfordern. Zusatzausbildungen (z. B. ein Master nach dem Bachelor) müssen nur übernommen werden, wenn sie zur Erstausbildung gehören.
Eltern müssen nur zahlen, wenn ihr Einkommen deutlich über dem Existenzminimum liegt. In finanziell schwierigen Situationen sollte das Kind durch Nebenjobs oder Stipendien mithelfen.
Auch bei familiären Konflikten bleibt die Unterhaltspflicht bestehen – ausser das Kind verweigert den Kontakt über längere Zeit grundlos.
Wenn Eltern nicht (mehr) bezahlen, kann das Kind eine gerichtliche Klärung oder Anpassung der Regelung verlangen.
Für weitere Auskünfte zum Unterhalt von volljährigen Kindern, kannst du dich an die Frauenzentrale Luzern wenden (dies gilt auch für Personen, welche nicht im Kanton Luzern wohnen).
Kinder müssen laut Gesetz einen angemessenen Beitrag zum Haushalt leisten. Das Gesetz nennt aber keine genauen Zahlen. Was angemessen ist, muss deshalb innerhalb der Familie besprochen werden. Der Beitrag hängt also vom Einkommen des Kindes und der Familiensituation ab. Mit unseren Budgetvorlagen und Budgetbeispielen kann die Situation durchgerechnet werden.
Wir empfehlen, dass ein Kind erst Geld für Kost und Logis zuhause abgibt, wenn es alle seine persönlichen Ausgaben selber bezahlen kann. Wenn danach noch Geld übrig bleibt, kann zu den Haushaltskosten beigetragen werden.
Die Budgetbeispiele für minderjährige und volljährige Lernende sowie die Richtwerte für Kost und Logis können Familien bei der Suche nach einer passenden Lösung unterstützen.