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Ferienjobs

Möchtest du dein Taschengeld aufbessern oder bist du auf der Suche nach einem Ferienjob? Wir verstehen, wie wichtig es ist, finanziell unabhängig sein zu wollen und wertvolle Arbeitserfahrungen zu sammeln. Aus diesem Grund möchten wir dir Tipps bieten, die dir bei der Suche nach einem Ferienjob helfen und dir wichtige Einblicke in die gesetzlichen Regelungen und finanziellen Aspekte verschaffen.

darum geht’s

  • Ab welchem Alter darf ich arbeiten?
  • Wie finde ich den passenden Job?
  • Wie viel verdiene ich?

Für viele Jugendliche bringt ein Ferienjob die ersten Erfahrungen in der Erwerbswelt und als angenehme Nebenerscheinung eine Aufwertung des Taschengeldes. Zukünftige ArbeitgeberInnen schätzen diese Einsätze, da die Jugendlichen Einblick in die Arbeitswelt erhalten und soziale Kompetenzen, wie zum Beispiel Pünktlichkeit und Umgangsformen üben können. Dies kann ihnen für spätere Bewerbungen helfen. Ausserdem lernen sie den Zusammenhang zwischen Geld und Arbeit kennen. In einem Ferienjob wird mehr gefordert, als z.B. in einer Schnupperlehre.

Ferienjobs sind Mangelware. Viele Angebote werden gar nicht erst inseriert und gehen daher unter der Hand weg. Das bedeutet, dass man ebenfalls  Eigeninitiative und Ausdauer mitbringen muss:

  1. Beziehungen nutzen: Informiert und fragt Freunde, Bekannte und Verwandte, dass und was ihr sucht. Erfahrungen mit anderen austauschen.
  2. Internet: Im Netz werden häufig Jobs angeboten.
  3. Inserieren: Im Amtsanzeiger, bei Jobbörsen, Facebook usw.. Wichtig ist anzugeben welche Talente ihr besitzt und welche Arbeiten ihr euch vorstellt.
  4. Gute Adressen sind auch Grossverteiler, Schulabwarte (in den Ferien werden die Schulhäuser in Ordnung gebracht), oder auch Konzert- und Partyveranstalter, Clubs und Eventagenturen.

 

Jugendarbeit ist klar geregelt. Dabei gilt: Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Zwischen 13 und 15 Jahren kommen nur leichte Arbeiten und Botengänge in Frage (Ausnahme Landdienst ab 13. Altersjahr).

Erlaubte Tätigkeit:
Leichte Arbeiten. Damit sind z.B. kleine Erledigungen, Ferienjobs und Schnupperlehren gemeint. Die leichten Arbeiten dürfen keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.
 

Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit:

  • Während der Schulzeit: 3 Stunden pro Tag, 9 Stunden pro Woche
  • In den Ferien und in Berufswahlpraktika: 
    • 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche, jeweils zwischen 6 und 18 Uhr
    • Max. die halbe Dauer der Schulferien
    • Berufswahlpraktika maximal 2 Wochen
       

Besonderheiten:
Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.

Erlaubte Tätigkeit:
Generelle Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher innerhalb oder ausserhalb der Lehre:
 

Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit:
Tägliche Arbeitszeit: Nicht länger als die andern im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmenden; höchstens 9 Std. pro Tag

  • Bis 16 Jahre: maximal bis 20 Uhr
  • Ab 16 Jahre: maximal bis 22 Uhr
  • Vor Berufsschultagen: maximal bis 20 Uhr
  • Mindestens 12 Std. Ruhezeit pro Tag
  • 45 bzw. 50 Std. wöchentliche Höchstarbeitszeit
     

Zudem ist folgendes zu beachten:

  • Unter 16 Jahren ist Nachtarbeit ab 20.00 Uhr nicht erlaubt.
  • Unter 18 Jahren ist der Service in Nachtclubs, Discos oder Bars nicht erlaubt.
  • Überzeitarbeit
  • Arbeiten mit heftigen Erschütterungen wie Pressluftbohrer
  • Arbeiten mit Schweiss- oder Schneidbrenner
  • Sortieren von Altmaterial
  • Arbeiten bei grosser Hitze oder Kälte
  • Bewegen, Heben und Tragen von grossen Lasten
  • Service im Gastgewerbe
  • Arbeit im Kino oder Zirkus
     

Besonderheiten:
Zu beachten sind aber in jedem Fall die Beschäftigungsverbote bzw. -einschränkungen für folgende Tätigkeiten: Gefährliche Arbeiten; Bedienung von Gästen in Nachtlokalen, Dancings, Diskotheken und Barbetrieben; Bedienung von Gästen in Hotels, Restaurants und Cafés; Beschäftigung in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben.

Für Ferienjobs gibt es keine gesetzlich geregelten Mindestlöhne. Empfehlenswert ist eine Abstufung nach Alter. Wer schon über Arbeitserfahrungen verfügt oder spezielle Fähigkeiten mitbringt, kann sicher mehr verdienen.

Empfohlen werden folgende Ansätze pro Stunde:

  • 14 Jährige 9 bis 10 Franken
  • 16 Jährige 12 bis 15 Franken
  • 20 Jährige bis 20 Franken

 

  • Auch für Ferien- und Nebenjobs lohnt es sich eine schriftliche Bewerbung zu erstellen und sich in einem persönlichen Gespräch vorzustellen.
  • Auch bei Ferien- und Nebenjobs entsteht rechtlich ein Arbeitsvertrag. Dieser muss nicht schriftlich vorliegen, dennoch empfehlen wir die wichtigsten Punkte schriftlich festzuhalten. Bei Jugendlichen unter 18Jahren sind die Eltern unterschriftsberechtigt.
  • Versicherung: Wer mehr als 8h/Woche arbeitet ist obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Bei weniger als 8h/Woche bleibt der Versicherungsschutz für Unfälle auf dem Arbeitsweg und während der Arbeitszeit.
     

 

www.ferienjob.ch
Ferienjobbörse mit Angeboten und Gesuchen

www.jobs4teens.ch
Jugendarbeit Regionen Aarau, Baden, Freiamt und Lenzburg

www.agriviva.ch
Landdienst

www.srk-aargau.ch
Bildung: Babysitting. Babysittingkurse ab 13 Jahren und Liste der Vermittlungsstellen

www.mini-jobs.ch (nur selten Angebote für Jugendliche):
Aushilfs-, Ferien- und Nebenjobs

www.stagecrew.ch (ab 18 Jahren):
Ferienjobs als Stagehand bei Konzerten

www.coople.com
Plattform für kurzfristige Arbeitseinsätze

www.semestra.ch/jobs
Jobs für Studierende

www.seco.admin.ch
Arbeit > Arbeitnehmerschutz > Jugendliche: Broschüre «Jugendarbeitsschutz – Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre»