Für viele Jugendliche bringt ein Ferienjob die ersten Erfahrungen in der Erwerbswelt und als angenehme Nebenerscheinung eine Aufwertung des Taschengeldes. Zukünftige ArbeitgeberInnen schätzen diese Einsätze, da die Jugendlichen Einblick in die Arbeitswelt erhalten und soziale Kompetenzen, wie zum Beispiel Pünktlichkeit und Umgangsformen üben können. Dies kann ihnen für spätere Bewerbungen helfen. Ausserdem lernen sie den Zusammenhang zwischen Geld und Arbeit kennen. In einem Ferienjob wird mehr gefordert, als z.B. in einer Schnupperlehre.
Ferienjobs sind Mangelware. Viele Angebote werden nie inseriert und gehen unter der Hand weg. Das bedeutet Eigeninitiative und Ausdauer:
Jugendarbeit ist klar geregelt. Dabei gilt: Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Zwischen 13 und 15 Jahren kommen nur leichte Arbeiten und Botengänge in Frage (Ausnahme Landdienst ab 13. Altersjahr).
Ab 13 Jahren gilt folgendes
Erlaubte Tätigkeit:
Leichte Arbeiten. Damit sind z.B. kleine Erledigungen, Ferienjobs und Schnupperlehren gemeint. Die leichten Arbeiten dürfen keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.
Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit:
Besonderheiten:
Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.
15 bis 18 Jahre gilt folgendes
Erlaubte Tätigkeit:
Generelle Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher innerhalb oder ausserhalb der Lehre:
Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit:
Tägliche Arbeitszeit: Nicht länger als die andern im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmenden; höchstens 9 Std. pro Tag
Zudem ist folgendes zu beachten:
Besonderheiten:
Zu beachten sind aber in jedem Fall die Beschäftigungsverbote bzw. -einschränkungen für folgende Tätigkeiten: Gefährliche Arbeiten; Bedienung von Gästen in Nachtlokalen, Dancings, Diskotheken und Barbetrieben; Bedienung von Gästen in Hotels, Restaurants und Cafés; Beschäftigung in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben.
Für Ferienjobs gibt es keine gesetzlichen Mindestlöhne. Empfehlenswert ist eine Abstufung nach Alter. Wer schon über Arbeitserfahrungen verfügt oder spezielle Fähigkeiten mitbringt, kann sicher mehr verdienen.
Empfohlen werden folgende Ansätze pro Stunde:
www.ferienjob.ch
Ferienjobbörse mit Angeboten und Gesuchen
www.jobs4teens.ch
Jugendarbeit Regionen Aarau, Baden, Freiamt und Lenzburg
www.agriviva.ch
Landdienst
www.srk-aargau.ch
Bildung: Babysitting. Babysittingkurse ab 13 Jahren und Liste der Vermittlungsstellen
www.mini-jobs.ch (nur selten Angebote für Jugendliche):
Aushilfs-, Ferien- und Nebenjobs
www.stagecrew.ch (ab 18 Jahren):
Ferienjobs als Stagehand bei Konzerten
www.coople.com
Plattform für kurzfristige Arbeitseinsätze
www.semestra.ch/jobs
Jobs für Studierende
www.seco.admin.ch
Arbeit > Arbeitnehmerschutz > Jugendliche: Broschüre «Jugendarbeitsschutz – Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre»