Erweitertes Taschengeld für Jugendliche
Unter «erweitertem Taschengeld» verstehen wir, dass Jugendliche mehr Geld erhalten, dafür aber auch mehr Ausgaben (etwa für Kleidung oder Freizeit) selbst übernehmen müssen. Ein anderer Begriff, der dafür oft verwendet wird, ist «Jugendlohn». Durch das «erweiterte Taschengeld» lernen Jugendliche früh, selbst Verantwortung für ihre Finanzen zu übernehmen und lernen, Ausgaben zu planen und Prioritäten zu setzen. Damit bietet ein «erweitertes Taschengeld» sehr viele Lernfelder, es braucht aber vor allem zu Beginn auch eine gute Begleitung durch die Eltern.
Sie bestimmen den Zeitpunkt, ab wann Sie Taschengeld um klar zugeordnete Beträge erweitern. Es empfiehlt sich - falls das Kind es sich zutraut - im Alter von 11 bis 13 Jahren damit anzufangen. Es geht um Budgetpositionen wie das Handyabonnement, einen Betrag für Kleider und Schuhe, die Kosten für den öffentlichen Verkehr oder den Fahrradservice, Medienabonnemente etc. Mit zunehmendem Alter kann das Taschengeld laufend aufgestockt werden, zum Beispiel um die externe Verpflegung, die Coiffeurkosten, persönliche Körperpflege usw. Mit dem erweiterten Taschengeld wird die Verwaltung des Geldes anspruchsvoller, ist doch ein Handy- oder Medienabonnement ein Dauerauftrag, währen der monatliche Betrag für das Jahresabonnement des öffentlichen Verkehrs eine Rückstellung darstellt.
Empfehlungen zu der Höhe der Beträge finden Sie bei unseren Taschengeld Richtlinien.
Abmachungen festhalten
Die Abmachungen dazu können in einer Vereinbarungzwischen Eltern und Kind festgehalten werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss ein kleines Budget erstellt und ein Umsetzungssystem eingerichtet werden, das zum Jugendlichen/zur Jugendlichen passt. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Aufteilung in mehrere Kuverts für die verschiedenen Ausgaben
- ein kleines Budget als Excel-Tabelle
- eine handschriftliche Budgetkontrolle
- eine App
- wöchentliche Auszahlung
Hauptsache ist, dass die gewählte Methode dem Kind entspricht und funktioniert. Das kann in derselben Familie bei jedem Kind etwas anders ausgestaltet werden, um den unterschiedlichen Persönlichkeiten Rechnung zu tragen. Das Konzept Jugendlohn verfolgt dieselben Grundanliegen, nämlich die Förderung der Selbständigkeit und der Eigenverantwortung von Jugendlichen.
Taschengeld als Druckmittel?
Es fragt sich, ob Taschengeld als Druckmittel zielführend ist; besonders dann, wenn damit Schulleistungen oder Verhalten belohnt oder sanktioniert wird. Wir empfehlen, das Taschengeld nicht an irgendwelche Verhaltensweisen und Ergebnisse zu knüpfen. Die Sichtweisen zu diesem Thema sind aber sehr unterschiedlich. Wichtig ist, dass sich Eltern Klarheit darüber verschaffen, welche Grundhaltungen sie fördern wollen und welche nicht.
Es geht auch um die Frage, wie Eltern ihren unterschiedlich begabten Kindern gerecht werden wollen. Tim oder Lea kann schliesslich nichts dafür, welche Begabungen ihnen in die Wiege gelegt wurden, sondern lediglich was sie daraus machen. Wenn die Schulnote 4.5 für den einen Teenager ein grosser Erfolg ist, soll er auch als solcher gewürdigt werden, während das andere Kind locker Noten über 5 schreibt und auch dafür gewürdigt werden will.
Nebenjobs
Was passiert, wenn sich Jugendliche ausserhalb der Familie noch Geld durch einen Neben- oder Ferienjob dazu verdienen? Der Dachverband empfiehlt, dieses Geld nicht mit dem Taschengeld zu verrechnen und weniger Taschengeld auszubezahlen, wenn Jugendliche zusätzlich Geld verdienen. Aus pädagogischer Sicht ist es wichtig, diese Eigeninitiative zu fördern. Je nach Betrag macht es Sinn, die Verwendung des Geldes mit den Jugendlichen zu besprechen.
Eine Ausnahme bilden Familien mit sehr tiefen Einkommen. Falls zu wenig Geld vorhanden ist, um den Kindern ein Taschengeld auszubezahlen, dann können solche Nebenjobs tatsächlich das Taschengeld ersetzen.
Und wenn das Taschengeld nicht reicht?
Wenn das Taschengeld ausnahmsweise einmal nicht reicht ist das kein Drama. Jugendliche wohnen noch Zuhause und werden deswegen nicht gleich unbezahlte Rechnungen bei der Krankenkasse haben oder hungern müssen. Ihre Grundversorgung ist durch die Eltern gesichert. Wir empfehlen, lassen Sie die Jugendlichen diese Erfahrung des Wartens auf die nächste Zahlung des Taschendgeldes machen. Dies ist wertvoll für den späteren Umgang mit Finanzen.
Wenn das Taschengeld regelmässig nicht bis Ende Monat reicht, muss über Umgang und Höhe diskutiert werden, bevor Löcher gestopft werden. Ist das Taschengeld effektiv zu tief angesetzt? Liegt es an der Einteilung und Planung? Oder fehlt die Fähigkeit auch mal zu verzichten und zu warten, wenn es nicht reicht? Diese Prozesse können zum wichtigen Lernfeld werden, in Bezug auf Schuldenprävention, Verwaltung des Geldes, Eigenverantwortung und dem Vertrauen der Eltern in die Kinder. Dafür muss man Fehler zulassen und die Kinder/Jugendlichen mit den Konsequenzen umgehen lassen.
Umgang mit unbezahlten bzw. zu hohen Rechnungen
Bevor Eltern selbstverschuldete hohe Rechnungen – etwa für In-App-Käufe auf dem Handy – bezahlen, lohnt es sich darüber nachzudenken, was in diesem Fall die Konsequenzen sind. Fragen Sie ihren Sohn oder ihre Tochter, wie sie die Sache wieder in Ordnung bringen wollen. Wie viel können sie monatlich abzahlen? Nehmen sie den Betrag vom Sparbuch oder können sie die Schulden irgendwie abarbeiten auf Kosten der Freizeit? Sollen Sie selbst mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen (müssen)? Braucht es zusätzliche Massnahmen, wenn die Beträge Höhen erreichen, die nicht mehr aus eigener Kraft und innerhalb vernünftiger Zeit abgetragen werden können? Wie kann dafür gesorgt werden, dass es gar nicht mehr dazu kommen kann?
Sich selbst und das eigene Kind zu schützen, indem Bankkonten nicht überzogen werden können, keine Kreditkarten in die Hände von Jugendlichen geraten und nicht übers Handyabonnement eingekauft werden kann, ist in diesen Fällen sicher eine kluge Massnahme. Unter Umständen wollen Sie ihre Abmachungen noch schriftlich festhalten und dem Vorfall eine hohe Bedeutung beizumessen.
Wem gehört der Lehrlingslohn?
Es gilt der Grundsatz, dass selbstverdientes Geld den Jugendlichen gehört. Dies ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch Art. 323 so verankert und ausgeführt. Im gleichen Artikel steht auch, dass sich Jugendliche mit selbstverdientem Geld (oder Vermögen) angemessen an den eigenen Kosten beteiligen müssen. Die Frage ist nun: Was ist angemessen: Diese Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Wie hoch ist das Einkommen und was kann alles daraus bezahlt werden. Ist dies stimmig eingebettet in die Gesamtsituation der Familie usw. Eine Idee, in welche Richtung es gehen könnte, geben die Merkblätter des Dachverbands Budgetberatung Schweiz oder aber sie vereinbaren einen Beratungstermin bei einer Budgetberatungsstelle des Dachverbands, um massgeschneiderte Klarheit zu gewinnen.