Mahnung, Inkasso und Betreibung

Eine vergessene Rechnung, ein Missverständnis oder finanzielle Engpässe können dazu führen, dass offene Forderungen an ein Inkassobüro übergeben werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass sofort das Schlimmste passiert. Wichtig ist, nicht zu warten, sondern aktiv zu werden. Informiere dich hier, welche Schritte du gehen kannst, um die Situation zu klären und eine Lösung zu finden.

häufige Begriffe

Eine Mahnung ist eine Erinnerung daran, dass du eine Rechnung nicht bezahlt hast. Die erste Erinnerung ist meistens kostenlos. Kommen weitere Mahnungen dazu, können dafür Kosten verlangt werden. Je mehr Mahnungen du bekommst, desto höher werden die Kosten. Wenn du trotz mehrerer Mahnungen nicht zahlst, kann eine Betreibung eingeleitet werden. 

Wenn die Zahlungsfrist einer Rechnung ausgelaufen ist, muss nicht mehr gemahnt werden. Wichtig zu wissen ist, dass dann direkt betrieben werden kann. Es lohnt sich bei einer Rechnung also nicht auf die Mahnung zu “warten”. 

Eine Betreibung ist ein rechtlicher Prozess, der in der Schweiz verwendet wird, um offene Zahlungen einzutreiben. Sie wird eingeleitet, wenn eine Person oder ein Unternehmen eine Forderung nicht begleicht. Eine Person oder ein Inkassodienst kann beim zuständigen Betreibungsamt eine Betreibung einreichen, um das geschuldete Geld einzufordern.

Das Betreibungsamt stellt danach einen Zahlungsbefehl aus. Das ist ein offizielles Schreiben, das dir persönlich zugestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt hast du 20 Tage Zeit, um den Betrag zu bezahlen.

Wenn du betrieben wirst, erscheint ein Eintrag im Betreibungsregister. Ein Auszug aus diesem Register ist ein wichtiges Dokument – man braucht ihn zum Beispiel, wenn man sich für eine Wohnung oder eine Arbeitsstelle bewirbt.

 

Wer sind Gläubiger:innen?

Ein Gläubiger oder eine Gläubigerin ist eine Person oder ein Unternehmen, dem jemand Geld schuldet. Der:Die Gläubiger:in kann beim zuständigen Betreibungsamt eine Betreibung einreichen, um das geschuldete Geld einzufordern.

 

Inkassobüros sind Firmen, die Geld für andere eintreiben. Wenn du eine Rechnung nicht bezahlt hast, kann der:die Gläubiger:in (zum Beispiel ein Handy-Anbieter oder ein Versandhaus) ein Inkassobüro beauftragen. 

Grundsätzlich schulden Sie dem Inkassobüro nur den Betrag der ursprünglichen Rechnung, den vereinbarten Verzugszins sowie – falls vertraglich festgelegt – die Mahnkosten. Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 %, sofern im Vertrag kein anderer Zinssatz vereinbart wurde.

Nur wenn dem Gläubiger durch die verspätete Zahlung tatsächlich ein Schaden entstanden ist, darf er einen höheren Betrag verlangen. Diesen Schaden muss der Gläubiger jedoch belegen können.

Inkassobüros müssen sich an einen Verhaltenscodex (Code of Conduct) halten. Dieser stellt sicher, dass Schuldner:innen nicht unter Druck gesetzt werden oder unfair behandelt werden. Hier findest du mehr zu deinen Rechten und wie du Beschwerden einreichen kannst.

Was kann ich tun?

Das wichtigste bei einer Betreibung oder einem Zahlungsbefehl ist zu reagieren

Wie du das tun kannst und was du dabei für Rechte hast, kannst du hier nachlesen: 

Wenn du einen Zahlungsbefehl erhältst, bewahre zuerst Ruhe. Danach solltest du diese Punkte prüfen:

1. Kann ich den Betrag sofort bezahlen?
Wenn du das Geld hast und die Forderung stimmt, bezahle den Betrag innerhalb von 20 Tagen. Prüfe danach, ob der Gläubiger:in die Löschung der Betreibung beim Betreibungsamt veranlasst hat. Das passiert nicht automatisch.

2. Ich kann den Betrag nicht bezahlen – was tun?
Auch wenn du nicht zahlen kannst, solltest du handeln. Kontaktiere das Betreibungsamt oder die Gläubiger:in. Oft lässt sich gemeinsam eine Lösung finden, zum Beispiel eine Ratenzahlung. 

3. Was passiert, wenn ich nichts tue?
Wenn du nicht reagierst, kann das Betreibungsamt deinen Lohn oder Gegenstände bei dir zuhause einziehen, um die Forderung zu bezahlen. Das nennt sich Pfändung. Reicht das Geld nicht, wird ein Verlustschein ausgestellt. Ein Verlustschein zeigt an, dass die Schuld noch besteht, aber momentan nicht eingetrieben werden kann. Dieser ist dann 20 Jahre gültig und kann jederzeit neu betrieben werden.

4. Ich schulde das Geld gar nicht - was kann ich tun?

Wenn du sicher bist, dass du das Geld nicht schuldest, kannst du innert 10 Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls einen Rechtsvorschlag erheben.

Das solltest du aber nur tun, wenn du wirklich nichts schuldest. Einen Rechtsvorschlag nur einzureichen, um Zeit zu gewinnen, lohnt sich nicht – denn wenn sich herausstellt, dass du die Forderung doch bezahlen musst, kommen zusätzlich Gerichts- und Verfahrenskosten auf dich zu.

5. Hilfsangebote
Wenn du öfter Betreibungen bekommst und Schwierigkeiten hast, kann eine Schuldenberatungsstelle helfen. Sie zeigt Möglichkeiten auf, Schulden zu regeln und langfristig zu vermeiden. Hier findest du eine Beratungsstelle in deiner Nähe.

  • Du hast das Recht, zuerst genau zu prüfen, ob die Forderung korrekt ist.
  • Du kannst innerhalb der gesetzten Fristen reagieren, z. B. bezahlen oder einen Rechtsvorschlag erheben, wenn du nicht einverstanden bist mit der Forderung. Wenn die Grundforderung falsch ist, erhebst du Rechtsvorschlag. Wenn du einzelne Kosten (z.B. Rechtsberatatungskosten, Bonitätsprüfung) nicht akzeptierst, erhebst du Teilrechtsvorschlag.
  • Du darfst bei Zahlungsproblemen Vorschläge für Ratenzahlung oder andere Lösungen machen.
  • Du hast Anspruch auf Information. Das Betreibungsamt muss dich über Schritte wie Pfändung oder Verlustschein informieren.
  • Bei wiederholten oder unklaren Forderungen kannst du Unterstützung bei einer Schuldenberatungsstelle suchen.

Inkassounternehmen, die Mitglied beim Verband “Inkasso Suisse” sind, müssen sich an einen Verhaltenscodex (Code of Conduct) halten. 

Das bedeutet:

  • Verzugsschadenbetragausschliesslich gemäss Weisung vom Verband
  • Keine unrechtmässigen Hinweise, Ankündigungen und Androhungen
  • Maximal 3 Anrufe pro Tag und Rufnummer an den Konsumenten
  • Anruf-Roboter sind verboten (Ausnahme: Besprechung Anrufbeantworter)
  • Erlaubte Anrufzeiten Mo. – Fr. 7.00 – 20.00 Uhr, Sa. 9.00 – 18.00 Uhr
  • Kommunikationssprache: Ort der Geschäftstätigkeit inklusive Englisch
  • Zahlungsaufschub für Konsument:innen für mindestens 1 Jahr bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit
  • Fallabschluss bei glaubhaft bestrittener Forderung (z. B. Nachweis von Schreiben an Gläubiger vor Fallübergabe), sofern keine Rechtsöffnung oder Zivilklage eingeleitet wird
  • Aussendiensttätigkeit ist verboten (Ausnahme: dies ist vertraglich vereinbart wie bei der Autorückführung bei Leasing-Kontrakt)
  • Fallabschluss bei Verjährungseinrede
  • Übernahme nur von angemessenen Nebenforderungen des Gläubigers

Halten sich die Inkassobüros nicht an die Vorgaben, kann Beschwerde eingereicht werden. Hier findest du weitere Informationen zum Vorgehen bei einer Beschwerde.

Wie kann ich die Situation vermeiden?

Je nach dem in welcher Situation du dich regelmässig befindest, haben wir ein Tipps zusammengefasst. Allenfalls kann dir das dabei helfen diese Situation langfristig zu vermeiden. 

Ein voller Briefkasten kann auf den ersten Blick eine grosse Belastung darstellen. So kann es auch passieren, dass eine Rechnung mal vergessen, übersehen oder sogar verloren geht. Dabei kann dir ein Ordnungssystem helfen. Wir zeigen dir hier wie.

Wenn du regelmässig Mühe hast, Rechnungen zu bezahlen, dann stimmt etwas in deinem Budget nicht. Was du tun kannst um regelmässige Zahlungsengpässe zu verhindern, zeigen wir dir hier.

Wenn du Mühe hast, aufgrund deiner Schulden deine Rechnungen zu bezahlen, ist es wichtig, schnell zu handeln.

Nimm Kontakt mit den Personen oder Firmen auf, bei denen du Schulden hast. Oft lässt sich eine Lösung finden – zum Beispiel eine Ratenzahlung oder eine Verlängerung der Frist. Gleichzeitig solltest du dein Budget überarbeiten. Überlege dir, wo du Ausgaben kürzen kannst: Vielleicht kannst du ein Abo kündigen, etwas verkaufen oder eine Ausgabe verschieben. Auch wenn du deinen Lebensstil vorübergehend anpassen musst – so kannst du verhindern, dass die Schulden weiter wachsen.

In dieser Situation ist es völlig normal, Hilfe zu brauchen. Eine Budgetberatungsstelle kann dich unterstützen, wenn du den Überblick verloren hast oder dein Budget neu planen willst. Wenn du merkst, dass du für die Rückzahlung der Schulden länger als drei Monate brauchst, ist eine Schuldenberatungsstelle die richtige Anlaufstelle.

In finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, kann jedem passieren. Wichtig ist, dass du nicht alleine bleibst. Die Fachpersonen in den Beratungsstellen sind für dich da – offen, verständnisvoll und ohne Vorurteile.

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